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   VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22   

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VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22 (https://dejure.org/2022,29110)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2022 - 6 L 220.22 (https://dejure.org/2022,29110)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2022 - 6 L 220.22 (https://dejure.org/2022,29110)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Dabei ist insbesondere die Schwere der Straftat, das Ausmaß der dem Angeklagten drohenden Nachteile, der Stellenwert des Beweismittels und das Gewicht der einer völligen Freigabe entgegenstehenden Umstände - Leib und Leben von Zeugen, die Geheimhaltung polizeilicher Arbeitsweise sowie der Umstand, dass im Fall der Offenlegung ihrer Identität diese Zeugen künftig nicht mehr entsprechend eingesetzt werden können - zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 73 ff.).

    Öffentliche Interessen können es somit auch gebieten, das persönliche Erscheinen eines Zeugen in der Hauptverhandlung oder eine sonstige gerichtliche Vernehmung zu verhindern, um eine dem Zeugen drohende Lebensgefahr abzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981, a.a.O., Rn. 79).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Eine solche Erklärung bewirkt ein gesetzliches Beiziehungshindernis und stellt die Behörde von der Verpflichtung zur Vorlegung der vom Strafgericht angeforderten Akten frei (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85 -, juris Rn. 57).

    Die Behörde hat dabei auch zu erwägen, ob nicht bereits bestimmte verfahrensrechtliche Vorkehrungen zur Wahrung ihrer Belange ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986, a.a.O., Rn. 64).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 5 B 1276/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson unter selbst

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Zutreffend geht es davon aus, diese seien aufgrund des jeweiligen Mandatsverhältnisses möglicherweise gar dazu verpflichtet, ihre eigene Wahrnehmung des optischen Erscheinungsbildes der VE weiterzureichen, was zu deren Identifizierung führen könnte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 2014 - 5 B 1276/14 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Denn Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zu einem umfassenden Schutz des menschlichen Lebens und gebietet ihm, sich schützend vor dieses Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Angriffen anderer zu bewahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Für die Darlegung von Weigerungsgründen ist es erforderlich und ausreichend, dass die oberste Dienstbehörde ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig so einleuchtend darlegt, dass das Gericht diese Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - 2 C 91.81 -, juris Rn. 3; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 S 1517/12 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, a.a.O., Rn. 25).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Allerdings entfällt die derart angeordnete Subsidiarität des - hier geäußerten - Feststellungsbegehrens jedenfalls dann, wenn sich der Antragsteller gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften richtet, von denen man angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten festen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung von gerichtlichen Entscheidungen auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck erwarten darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI C 8.69 -, juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Wird - wie vorliegend - die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 u.a. -, juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Der Antrag ist zwar statthaft, insbesondere war nicht gemäß § 123 Abs. 5 VwGO vorrangiger Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustrengen, da es sich bei einer Sperrerklärung nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt, sondern um eine interne Weisung an die akten- bzw. personenführende Behörde (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 8 B 1005/13 u.a. -, juris Rn. 18 f.; VG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - VG 33 L 301.18 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Als Alternative zur völligen Sperrung des Zeugen führt sie zu einer sinnvollen Konkordanz zwischen Wahrheitsermittlung, Verteidigungsinteressen und Zeugenschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, juris Rn. 10 f., 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Wird - wie vorliegend - die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 u.a. -, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06

    Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler;

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 3 MB 28/21

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen Normen des Infektionsschutzgesetzes

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2012 - 1 S 1517/12

    Begründetheit einer Sperrerklärung; keine prozessuale Ungleichbehandlung der

  • VG Berlin, 12.12.2018 - 33 L 301.18

    Sperrerklärung des BMI hinsichtlich einer audiovisuellen Vernehmung einer

  • LG Duisburg, 13.10.2023 - 34 KLs 3/20
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